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Kritikpunkte und Position der Wiener Umweltanwaltschaft

Kritikpunkte

Trotz mehrmaliger Aufforderungen des hessischen Umweltministeriums als Aufsichtsbehörde wurde für Block B bisher keine verbunkerte Notstandswarte eingerichtet. Die Anlage Biblis befindet sich in einem Erdbebengebiet. Eine entsprechende Auslegung sicherheitsrelevanter Systeme scheint schon wegen der hohen Besiedlungsdichte der Standortregion unverzichtbar. Die Nachrüstung scheint aber in Anbetracht der stark begrenzten Restlaufzeit inzwischen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Ende der 1990er Jahre wurde öffentlich, dass über Jahre hinweg zahlreiche Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Biblis nicht ausreichend auf radioaktive Oberflächenablagerungen untersucht wurden. Dabei kam es mehrfach nachweislich zu Grenzwertüberschreitungen. Die Oberfläche einiger Castorbehälter (Spezialbehälter für radioaktives Material) mit abgebranntem aber auch neuem Kernbrennstoff (auf dem Weg zur Wiederaufbereitung beziehungsweise von der Brennelementeherstellung) waren zum Teil radioaktiv verseucht. Einige Behördenvertreter wussten jahrelang von der schlampigen Praxis, ohne jedoch einzuschreiten. Inwieweit die Verflechtung von Betreiber und Aufsichtsbehörde zu ineffektiven Kontrollen geführt hat - mit erheblichem Sicherheitsrisiko für das Betriebspersonal - wurde von einer Kommission untersucht.

Position der Wiener Umweltanwaltschaft

Das Kernkraftwerk Biblis stellt für die Stadt Wien kein unmittelbares Risiko dar. Selbst bei einem schweren Unfall mit hoher Freisetzung an Radioaktivität ist innerhalb Österreichs aufgrund der Entfernung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit Evakuierungsmaßnahmen zu rechnen. Bei einem auslegungsüberschreitenden Störfall könnten dennoch Auswirkungen auf das Leben in Österreich nicht ausgeschlossen werden. Beispielweise könnten Anbaugebiete für Lebensmittel über Jahrzehnte nicht mehr genutzt werden. Für die verbleibende Restlaufzeit muss ein sicherer Betrieb mit entsprechenden Investitionen und Erneuerungen gewährleistet werden. Der Betreiber hat sich in der Vergangenheit allerdings nicht sehr kooperativ gezeigt. Die zuständigen Stellen sollten eine Umsetzung der Sicherheitsvereinbarung unverzüglich durchsetzen.

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