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Kritikpunkte und Position der Wiener Umweltanwaltschaft

Im Gegensatz zu anderen osteuropäischen Staaten war die Nutzung der Atomenergie in Ungarn kein Gegenstand der bilateralen Beitrittsverhandlungen zwischen Budapest und der EU. Um die auf den Stand der 1960-er Jahre konstruierten Reaktoren auf annähernd zeitgemäßes und international anerkanntes Sicherheitsniveau aufzurüsten, sind seitdem große Summen in westliche Steuerungstechnologie investiert worden.

Die Endlagerung von radioaktiven Abfällen stellt Ungarn ebenfalls vor ein Problem. Bis 1996 bestanden Verträge mit der russsischen Föderation über die Rückgabe abgebrannter Brennelemente. Seit Auslauf dieses Vertrages sammelt Ungarn die abgebrannten Elemente selbst. Direkt nach der Entnahme aus dem Reaktor kommen diese für einen Zeitraum von fünf Jahren in ein Abklingbecken. Hier werden sie zur Kühlung im Wasser gelagert. Jeder Reaktorkomplex besitzt ein eigenes Abklingbecken. Nach dem Abklingbecken werden die Brennelemente in ein eigens vor Ort errichtetes Zwischenlager gebracht. Bis zum Jahr 2040 ist geplant, für diese Brennstäbe ein endgültiges unterirdisches Lager in Ungarn zu errichten. Im Jänner 2005 wurde bereits ein Vorvertrag mit der russischen Atombehörde für Atommüll-Exporte von Paks nach Majak in Russland abgeschlossen. Die ungarische Regierung sucht aufgrund der AKW Laufzeitverlängerung in Ungarn, aber auch in Russland, nach Standorten eines Atommüll-Endlagers.

Ursprünglich war eine Betriebsdauer des AKW von 30 Jahren vorgesehen. Die Reaktoren müssten somit zwischen 2012 und 2017 abgeschaltet werden. Trotz eines ernsten Zwischenfalls in einem Lagerbecken für Krenbrennstoff im Jahr 2003, lässt die ungarische Regierung die Reaktoren 10 bis 20 Jahre länger am Netz.

Die WUA betont mit Nachdruck, dass die Informationspflicht, die im bilateralen Abkommen zwischen Ungarn und Österreich vereinbart wurde, von den verantwortlichen Stellen eingefordert und wenn notwendig auch ausgebaut wird. Eine ausreichende Informationspolitik zur Stärkung des Vertrauens und ein sicherer Anlagenbetrieb liegt im Interesse beider Seiten. Die Abkommen mit den Kernkraftwerksbetreibern müssen sicherstellen, dass auch Vorkommnisse mit sehr geringer Entrittswahrscheinlichkeit, und zugleich großen Auswirkungen auf Österreich, ausreichend kommuniziert und dokumentiert werden müssen. Die WUA hat sich aufgrund der mit dem Alter von technischen Anlagen exponentiell ansteigenden Risken gegen eine Betriebsverlängerung des AKWs eingesetzt.

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