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Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum "Katastrophenschutz in Wien". Da im Falle einer großräumigen Verstrahlung - je nach Anlassfall und Verlauf des Ereignisses - lokal und regional unterschiedlich hohe Strahlenbelastungen zu erwarten sind, haben wir für Sie die Gefährdungsstufen im Katastrophenfall und die damit verbundenen Verhaltensregeln genau beschrieben. Aber auch persönliche Maßnahmen zum persönlichen Atomausstieg werden erläutert.

Informationen zum akustischen Warn- und Alarmsystem


Wie wird gemessen?

Zur Messung großräumiger radioaktiver Verstrahlungen in Österreich, wie etwa nach einem Atomkraftwerk-Unfall, ist von Bundesseite ein flächendeckendes System eingerichtet. 336 Messstellen überwachen laufend das gesamte Bundesgebiet. Die festgestellten Daten werden in Warnzentralen überwacht und können über den ORF-Teletext (Seite 784) abgerufen werden. Die vielen Messwerte des Strahlenfrühwarnsystems sind auch online abrufbar. Dieses Frühwarnsystem ist mit den Messsystemen in den Nachbarstaaten vernetzt.

Die Messsonden befinden sich hauptsächlich auf Dächern von öffentlichen Gebäuden. Die Aufstellungsorte sind nach folgenden Kriterien festgelegt:

  • Abstand zwischen den Messstationen: Zirka 15 Kilometer
  • Häufung in stärker besiedelten Gebieten
  • Verstärkte Überwachung in grenznahen Regionen

Durch die Messstellen wird die Gammadosisleistung am jeweiligen Aufstellungsort festgestellt und an die betreffende Landeszentrale gemeldet. Von dort wird sie in die Bundeswarnzentrale des Bundeskanzleramtes weitergeleitet.

Wird an einer oder mehreren Messstellen eine Dosisleistung von über 300 Nanosievert pro Stunde (nSv/h) gemeldet, so erfolgt eine Abklärung durch Mitarbeiter/innen.

Weiterführende Informationen bietet das Bundesministerium für Inneres.


Maßnahmen zum persönlichen Ausstieg aus der Atomenergie

Im Folgenden listen wir einige Maßnahmen auf, die Sie persönlich umsetzen können, um "aus der Atomkraft auszusteigen":

Kaufen und bezahlen Sie keinen Atomstrom

Ein Wechsel zu einem anderen, atomstromfreien Stromanbieter ist einfach und kostenlos. Idealerweise wählen Sie einen Ökostromanbieter, der garantiert, dass er den Ausbau neuer Ökostromanlagen finanziert und nicht mit Atomstrom handelt. Beachten Sie dazu die Übersicht von Global2000 und die genauen Informationen zum Wechsel des Stromlieferanten.

Optimieren Sie Ihren Bestand an Haushaltsgeräten

  • Überlegen Sie vor jedem Kauf, ob Sie das neue Gerät wirklich benötigen. Werfen Sie schadhafte Geräte nicht gleich weg, sondern lassen Sie überprüfen, ob sie noch repariert werden können (Reparaturnetzwerk Wien oder Service-Hotline Telefonnummer 01/803 32 32). Somit sparen Sie auch eine Menge "graue Energie" (Herstellungsenergie für das Gerät) ein.
  • Kaufen Sie nur Neugeräte aus der höchsten Energieeffizienz-Klasse (wenn möglich Klasse A++, sonst Klasse A+ oder A). Sie sind oft nicht teurer als durchschnittlich effiziente Geräte und ersparen Ihnen viel Geld durch den geringen Stromverbrauch.

Verzichten Sie auf Stand-By bei allen strombetriebenen Haushaltsgeräten

Lassen Sie kein Gerät auf Stand-By laufen, wenn Sie es nicht benötigen beziehungsweise Sie nicht zuhause sind. Mehr Informationen

Finanzieren Sie mit Ihren Geldanlagen keine Atomkraftwerke

Überprüfen Sie, wo Ihre Geldanlagen hinfließen und was Sie damit indirekt unterstützen. Wird mit Ihrem Geld etwa ein Kredit für ein neues Atomkraftwerk finanziert? Oder ein Kohlekraftwerk? Beteiligen Sie sich aktiv an der Energiewende und kaufen Sie (am besten neu aufgelegte) Anteilscheine oder Aktien von erfolg- und aussichtsreichen Unternehmen aus der Ökoenergiebranche. Windkraft, Solarstromanlagen (Photovoltaik), Stromgewinnung aus Biomasse, Geothermie (Strom und Wärme aus Erdwärme) und naturschonende Kleinwasserkraft sind die Alternativen zu Atomkraft und den klimaschädlichen fossilen Energien Erdöl, Erdgas und Kohle.

Ernten sie selbst Ökoenergie

Prüfen sie, ob auf Ihrem Dach Platz für eine thermische Solaranlage oder eine Solarstromanlage ist und montieren sie Ihr eigenes kleines Solarkraftwerk. Sie ernten Solarwärme und Solarstrom und setzen ein sichtbares Zeichen Ihrer persönlichen Energiewende. Zudem gibt es attraktive Förderungen.

Informieren Sie auch Familie, Freunde und Bekannte über Ihre persönliche Energiewende

Je mehr Menschen keinen Atomstrom mehr kaufen, desto eher wird dieser aus dem österreichischen Stromnetz verdrängt und durch Strom aus erneuerbaren Energiequellen ersetzt -100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien sind möglich!


Persönliche Verhaltensregeln im Ernstfall

Im Falle einer großräumigen Verstrahlung sind je nach Anlassfall und Verlauf des Ereignisses lokal und regional unterschiedlich hohe Strahlenbelastungen zu erwarten.

Die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind je nach der zu erwartenden Belastung in Gefährdungsstufen eingeteilt. Welche Gefährdungsstufe gilt, wird durch die zu erwartende Dosis bestimmt, die im ersten Jahr nach dem Eintreten großräumiger Kontamination (Verseuchung) vorherrscht.

Die in den jeweiligen Gefährdungsstufen angeführten Maßnahmen sind sehr umfangreich. Welche Anordnungen und Ratschläge zum Schutz der Bevölkerung getroffen werden, hängt von Faktoren wie Jahreszeit, Wetterlage und Art des Störfalls ab.

Gefährdungsstufen und Maßnahmen

Für jede Gefährdungsstufe haben auch die Maßnahmen der niedrigeren Stufen Gültigkeit. Die Strahlenbelastung wird in Millisievert (mSv) gemessen.

Gefährdungsstufe 0

  • Erwartungsdosis: Kleiner als 0,5 mSv
    Die zusätzliche Strahlenbelastung bleibt im Schwankungsbereich der natürlichen Strahlung.
  • Behördliche Maßnahmen:
    Information der Bevölkerung; keine behördlichen Maßnahmen
  • Persönliche Maßnahmen:
    Beachtung der Medien (ORF)
    Überprüfung bereits getroffener Vorsorgemaßnahmen

Gefährdungsstufe 1

  • Erwartungsdosis: 0,5 bis 2,5 mSv
    Keine direkte gesundheitliche Gefährdung von (gesunden) Einzelpersonen
    Aus Vorsichtsgründen ist jedoch eine Minimierung der Strahlenbelastung bei Risikogruppen und bei Kleinkindern empfehlenswert.
  • Behördliche Maßnahmen:
    Verbot des Verkaufes bestimmter Nahrungsmittel, Ernteverbot von Gemüse und Obst, Aufforderung zum Verzicht auf den Konsum bestimmter Nahrungsmittel, Bekanntgabe bestimmter Hygienemaßnahmen
  • Persönliche Maßnahmen:
    Einschränkung von Aktivitäten im Freien
    Vorbereitungen, falls sich bei steigender Strahlenbelastung die Notwendigkeit ergibt, geschützte Räume aufzusuchen

Gefährdungsstufe 2

  • Erwartungsdosis: 2,5 bis 25 mSv
    Wie bei Gefährdungsstufe 1 sind keine Auswirkungen auf gesunde Einzelpersonen zu erwarten. Eine Reduzierung der Strahlenbelastung für die Gesamtbevölkerung und speziell für Risikogruppen ist erforderlich.
  • Behördliche Maßnahmen:
    Aufenthaltsbeschränkungen für Erwachsene im Freien
    Risikogruppen, Kinder, Jugendliche und Schwangere werden aufgefordert, in geschlossenen Räumen zu bleiben. Fenster und Türen sollen geschlossen bleiben und (ungefilterte) Zwangsbelüftungen abgeschaltet werden.
  • Persönliche Maßnahmen:
    Möglichst kurzer Aufenthalt im Freien nur mit (behelfsmäßiger) Schutzkleidung.
    Sorgfältige Körperreinigung mit fließendem Wasser, kontaminierte Kleidung nicht in den Wohnbereich mitnehmen. Adaption des Wohn- beziehungsweise Schutzbereiches: Lüftungsöffnungen und undichte Fenster mit Klebebändern und Abdichtmaterial versehen.

Gefährdungsstufe 3

  • Erwartungsdosis: 25 bis 250 mSv
    Es sind keine unmittelbaren gesundheitlichen Schäden zu erwarten, Spätschäden können jedoch auftreten. Eine Reduktion der Strahlenbelastung für alle ist notwendig.
  • Behördliche Maßnahmen:
    Seitens der Behörden wird ein allgemeines Aufenthaltsverbot im Freien ausgesprochen. Eine Empfehlung, sich möglichst in schützenden Räumen aufzuhalten, wird ausgegeben. Aufrechterhaltung einer Notinfrastruktur durch speziell geschultes Personal.
    Einleitung einer Evakuierung bei lokal oder regional begrenzten Kontaminationen, wenn ungenügend geschützte Personen dadurch vor höherer Belastung geschützt werden können. Nach Aufrufen in den Medien (ORF) Versorgung/Verabreichung von Kaliumjodidtabletten an Risikogruppen.
  • Persönliche Maßnahmen:
    Aufenthalt in schützenden Räumlichkeiten, Vorbereitung einer möglichen Evakuierung durch die Behörden (Notgepäck, Behelfsschutzkleidung, Atemschutz)

Gefährdungsstufe 4

  • Erwartungsdosis: Über 250 mSv
    Direkte und unmittelbare gesundheitliche Schäden sind zu erwarten. Bei hohen Strahlendosen ist mit einem akuten Strahlensyndrom zu rechnen.
  • Behördliche Maßnahmen:
    Anordnung des Daueraufenthaltes in schützenden Räumlichkeiten. Falls möglich, Evakuierungen und strahlenmedizinische Versorgung der betroffenen Bevölkerung. Einrichtung von Sperrzonen und Verabreichung von Kaliumjodidtabletten an Erwachsene bis zum 45. Lebensjahr. (Für über 45-jährige Personen wird die Einnahme von solchen Tabletten in der Regel nicht in Betracht gezogen. Das Risiko zur Auslösung einer Schilddrüsenüberfunktion ist meist größer als der positive Effekt des Schutzes vor der Strahlenbelastung.)
  • Persönliche Maßnahmen:
    Vorbereitung auf einen längeren Aufenthalt in den Schutzräumen, Rationierung der Vorräte. Das Verlassen der Schutzräume sollte nur mehr nach behördlicher Empfehlung/Anweisung erfolgen.

Weiterführende Informationen

Servicestellen für Fragen zum Zivilschutz


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Die physikalischen und chemischen Grundlagen zum Verständnis von Radioaktivität und Strahlenschutz sind komplex und werden deshalb normaler Weise frühestens ab der siebenten Schulstufe im Unterricht vermittelt. Es gibt kaum Unterrichtsmaterialien, um auch jüngere Kinder in das Thema Strahlenschutz einzuführen.

Die "Reise zu den Atomen" mit dem kleinen sympathischen Atömchen bietet die Möglichkeit, auch Kindern zwischen 9 und 12 Jahren etwas über die Nutzung der Atomenergie, über Radioaktivität und Strahlenschutz zu erklären.

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