Das österreichische Naturschutzrecht ist nicht einheitlich geregelt und durch internationale Vorgaben determiniert. Neben völkerrechtlichen Verträgen, beispielsweise dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, sind europarechtliche Vorgaben maßgeblich. In dieser Hinsicht sind die Fauna-Flora-Habitat und die Vogelschutz-Richtlinie von besonderer Bedeutung. Diese werden, da die Bundesverfassung den Naturschutz in die Zuständigkeit der Länder verweist, auf Landesebene umgesetzt. Für das Land Wien wären in diesem Zusammenhang das Wiener Naturschutzgesetz und das Wiener Nationalparkgesetzt zu nennen, welche du Einzelgesetzte wie dem Wiener Baumschutzgesetz ergänzt werden.

Artenschutzübereinkommen

Fauna-Flora-Habitat

Vogelschutz

NaturschutzG

NationalparkG

BaumschutzG

 

 

 

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