Maßnahmen auf Initiative der WUA im Rahmen der österreichischen Gesundheitsziele beschlossen
Österreich erarbeitet auf ministerieller Ebene seit einigen Jahren eine Strategie für eine gesundheitsförderliche Gesamtpolitik bis zum Jahr 2032 mit 10 einzelnen Gesundheitszielen. Die WUA arbeitete als Vertreterin aller Umweltanwaltschaften Österreichs neben vielen weiteren Stakeholdern am Gesundheitsziel 4 mit. Dieses trägt den Titel „„Natürliche Lebensgrundlagen wie Luft, Wasser und Boden sowie alle unsere Lebensräume auch für künftige Generationen nachhaltig gestalten und sichern“. Im Oktober wurde nun ein Strategiepapier mit konkreten Maßnahmen und einem Monitoring mit definierten Indikatoren vom Ministerrat beschlossen und damit verbindlich.

WUA initiiert zwei wichtige Maßnahmen

Die WUA hat sich über Jahre eine besondere Kompetenz im Bereich der Biozide aufgebaut. Die Ergebnisse zweier WUA-finanzierter Studien zu Desinfektionsmitteln im Haushalt und zum Biozideinsatz an Fassaden ermöglichten uns, auf dem aktuellen Stand des Wissens unsere Forderungen zu formulieren.

In Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt konnten wir folgendes erreichen:

  • Desinfektionsmittel für den Haushalt sollen bei ihrer Neuzulassung ab circa 2021 nur mehr in kleinen Verpackungsgrößen erlaubt sein, sodass schon am Volumen sichtbar wird, dass desinfizierende Produkte nur im Anlassfall, wie z. B. einer besonders ansteckenden Infektion, zu verwenden sind und nicht als Präventionsmaßnahme bei gesunden Menschen. Auch Infokampagnen gegen Desinfektionsmittel im Haushalt sollen durchgeführt werden.
  • Das Umweltbundesamt will sich dafür einsetzen, dass auf Fassaden die üblichen, hoch ökotoxischen Biozide nur mehr in verkapselter Form eingesetzt werden dürfen. Dadurch werden sie langsamer ausgewaschen und der Austrag pro Zeiteinheit sinkt relevant, wie Studien zeigen konnten. Dafür soll auch schon bei der Wirkstoffzulassung durch die ECHA festgeschrieben werden, dass diese Wirkstoffe prinzipiell nur mehr verkapselt auf den Markt dürfen.

Stadt Wien nun Vorreiter bei biozidfreien Fassaden

Das „Bau- und Gebäudemanagement“ der Stadt Wien nahm unsere Studie zum Anlass, um Alternativen zum Einsatz von Bioziden (zur Verhinderung des Oberflächenbewuchses durch Algen, Pilze oder Flechten) zu prüfen. Dies führte dazu, Biozidprodukte in Putzen und Fassadenfarben bei der Errichtung von stadteigenen Gebäuden künftig zu verbieten. Nur Topfkonservierer sind bei anwendungsfertigen Zubereitungen zulässig. Somit wurde die Stadt Wien hier zu einem Vorreiter, über die Maßnahmen des Gesundheitsziels 4 wird dieses Know How österreichweit verbreitet.

Ausgezeichnete Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe

Wir freuen uns über die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit den Bundesministerien für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) und möchten an dieser Stelle insbesondere Dr. Thomas Jakl vom BMNT als Leiter der Arbeitsgruppe zum Gesundheitsziel 4 und den engagierten KollegInnen im Umweltbundesamt unseren Dank aussprechen.

Mehr Informationen:

Beschlossenen Strategiepapier, bzw. Bericht zum Gesundheitsziel 4

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