Zukunft mit Bäumen – Bäume mit Zukunft
Bei der Fachtagung zur österreichischen Baumkonvention am 21. März 2019 in Schloss Linz arbeiteten verschiedene Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen an Verbesserungen der Haftungsbestimmungen für Bäume. Die Wiener Umweltanwaltschaft unterstützt diese Plattform ebenso wie die MA 22 - Umweltschutz, die MA 42 - Wiener Stadtgärten, die MA 45 - Wiener Gewässer und die MA 49 - Forst- und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien.

Strenge Haftungsbestimmungen

Aufgrund der nicht einheitlichen Auslegung der Judikatur zu den Haftungsbestimmungen des ABGB und des Forstgesetzes werden immer strengere Maßstäbe für Baum- und Waldeigentümer/innen angesetzt. Nicht nur im Straßenraum werden Bäume regelmäßig auf ihre Sicherheit und Standfestigkeit überprüft, auch im Wald wird dieses Vorgehen mittlerweile erwartet. Entlang von Wegen werden Bäume zurückgeschnitten und gefällt um jene Gefahren, die eigentlich typisch für einen Wald sind, zu minimieren. Diese übertriebene Vorsicht schädigt die Baumbestände und führt zu negativen Auswirkungen auf Ökosysteme. Auch Alleen und Einzelbäume im Straßenraum sind von dieser Auslegung der Rechtslage betroffen. Aufgrund der strengen Haftungsregelungen sinkt die Bereitschaft Bäume zu pflanzen bzw. es werden Sträucher oder niederwüchsige Arten bevorzugt.

Es herrscht Einigkeit darüber, dass die derzeitigen Maßnahmen um Haftungssicherheit zu erlangen in dieser Form nicht weitergeführt werden sollten. Rechtsunsicherheiten müssen beseitigt werden, denn nur eine klare, einheitliche Auslegung gibt den Verantwortlichen für die Bäume Sicherheit. Der Erhalt von wertvollen Baumbeständen ist essentiell und darf nicht durch die Haftungspflicht erschwert werden.

Leitfaden in Ausarbeitung

Bei der Fachtagung wurde die Problematik von verschiedenen Seiten beleuchtet. In Arbeitsgruppen wurde über die Judikatur, die Legistik und die Risikoabschätzung diskutiert. Eine weitere Arbeitsgruppe beschäftige sich mit der Erstellung eines Leitfadens, der den Verantwortlichen eine einheitliche Vorgehensweise ermöglichen soll. Die Sicherungspflicht sollte in Relation zum Risiko und zu den Vorteilen der Erhaltung des Baumes/der Bäume gestellt werden.

Auch die Inhalte einer Baumkonvention wurden von einer Arbeitsgruppe diskutiert. Die Baumkonvention soll ein grundsätzliches Bekenntnis aller Verantwortlichen zu einem sinnvollen und nachhaltigen Umgang mit Bäumen sein. In Zeiten des Klimawandels und des erhöhten Verlustes der Biodiversität, gilt mehr denn je: Jeder einzelne Baum ist wertvoll!

Weitere Infomationen: https://baumkonvention.at
Vorträge der Fachtagung: https://baumkonvention.at/downloads/

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