Die Novelle zum Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) bietet neue Möglichkeiten im Kampf gegen Feinstaub und Stickoxide. Insbesondere wird es möglich sein, sogenannte Umweltzonen einzuführen. Geplant ist eine Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach Euro-Abgasklassen. Diese Kennzeichnung soll bei Neufahrzeugen vom Hersteller und bei Fahrzeugen, die bereits in Verkehr sind, von einer Prüfstelle, ähnlich der Begutachtungsplaketten („Pickerl“), angebracht werden. Es obliegt den Landeshauptleuten Umweltzonen festzulegen, in denen die Einfahrt nur für bestimmte Euro-Abgasklassen erlaubt ist.

Der Umweltminister hat noch durch Verordnung das Aussehen, die Abmessungen und die Beschaffenheit des Materials sowie Preis und Anbringungsort der Kennzeichnungen am Fahrzeug festzulegen. Erst nach Erlassung der notwendigen Kennzeichnungsverordnung ist eine Anordnung der Umweltzonen durch die Landeshauptleute möglich.

Eine Erweiterung des Handlungsspielraumes für die Landeshauptleute beim Immissionsschutz ist auch notwendig geworden, weil gegen die Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verzögerungen bei der Einhaltung der Luftqualitätsanforderungen eingeleitet wurde. Die Grenzwerte für PM10 und Stickstoffdioxid sind seit 2005 bekannt und seit diesem Zeitpunkt auch einzuhalten. Die zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Maßnahmen waren nach Ansicht der Kommission bei der Republik Österreich und sechs weiteren Mitgliedstaaten nicht ausreichend. Der Verkehr als ein Hauptverursacher für die Überschreitung der Grenzwerte wurde bis dato kaum in die Pflicht genommen. Mit Erlassung des neuen IG-L haben die Länder ein zusätzliches Instrumentarium um Luftverbesserungen zu erzielen.

Umweltzone Berlin

In Deutschland wurden die ersten Umweltzonen zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Bis heute haben über 40 deutsche Städte eine Umweltzone eingerichtet. In Berlin war in den ersten beiden Jahren für die Zufahrtsberechtigung für Fahrzeuge mit Otto-Motor lediglich ein Katalysator, für Dieselfahrzeuge der Standard Euro 2 vorgeschrieben. Ab 1.1.2010 wurden die Standards für PKW auf Euro 3, für LKW auf Euro 4 angehoben. Trotz der in den ersten beiden Jahren geringen Vorgaben konnten bereits 2008 beachtliche Schadstoffreduktionen erzielt werden. Stickoxide wurden im Jahresmittel um 14 % und Stickstoffdioxid um 5 bis 12 % reduziert. Bei PM10 kam es zu einer Verringerung um 3 %, was immerhin 4 Überschreitungstagen entspricht. Für 2010 werden auf Grund der strengeren Vorgaben noch deutlichere Reduktionen der Luftschadstoffe erwartet. Die deutschen Städte mit Umweltzonen erfüllen damit die Vorgabe der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG, die eine schrittweise Verringerung der Luftschadstoffe bis unterhalb der Immissionsgrenzwerte vorsieht.

Weitere Änderungen im IG-L

Auf Grund der Vorgabe durch die Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG wurde im IG-L auch ein Grenzwert für PM2,5, der 25 μg/m3 beträgt, festgelegt. Österreich verpflichtet sich im IG-L zusätzlich zu einer relativen Reduktionsverpflichtung für PM2,5 um voraussichtlich 20 % im Zeitraum von 2010 bis 2020. Als Vergleichswert wird der AEI (Average Exposure Indicator, Indikator für durchschnittliche Exposition) herangezogen. Dabei handelt es sich um einen anhand von Messungen an Messstellen für den städtischen Hintergrund ermittelten Durchschnittswert für die Exposition der Bevölkerung durch PM2,5. Er wird als gleitender Jahresmittelwert der Konzentration für drei Kalenderjahre berechnet.

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION