Baumschutzgesetz
Begriff | Definition |
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Baumschutzgesetz |
Nach dem Wiener Baumschutzgesetz bedarf das Entfernen von Bäumen einer Bewilligung. Bäume im Sinne des Wiener Baumschutzgesetzes sind alle Laub- und Nadelhölzer mit 40 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe vom Beginn der Wurzelverzweigung. Ausgenommen von der Anwendbarkeit des Baumschutzgesetzes sind Wälder im Sinne des Forstgesetzes, Bäume in Baumschulen und Kleingärten sowie Obstbäume.
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