Geheimnisse der Wiener Stadtnatur

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Kommt mit uns auf eine Enttdeckungsreise durch Wien - Die Freizeittipps der WUA:
Hier gibt es zahlreiche Lebensräume und Lebewesen zu bestaunen: von verliebten Reihern, über prächtige Baumriesen bis hin zu grünen Fassaden. Wir haben einige besondere Orte ausgewählt! Mehr ...

Umwelttipp der Woche

Das Gute liegt so nah - Das Blumenkisterl am Balkon
Das Fensterkisterl bietet auf kleinstem Raum die Möglichkeit, Wachsen und Vergehen im Laufe der Jahreszeiten zu erleben. Besonders Kinder haben hier auch in der Stadt die Chance, Pflanzen und Tiere aus nächster Nähe zu beobachten. Und frische Kräuter aus eigener Ernte sind immer eine willkommene Bereicherung für die Küche!

Nachbarrecht

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Begriff Definition
Nachbarrecht
Das Nachbarrecht soll ganz allgemein für einen billigen und angemessenen Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen und Rechten der unmittelbar oder mittelbar nebeneinander lebenden GrundeigentümerInnen und Nutzungsberechtigten sorgen. Kraft des Eigentumsrechts oder eines daraus abgeleiteten Benützungsrechts kann der Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigte das Grundstück nach eigenem Gutdünken so bepflanzen, wie er es für richtig und zweckmäßig hält. Im Verhältnis zum Nachbarn wird dabei seinem Anliegen, sich durch die Bepflanzung der Grundstücksgrenze vor störenden oder lästigen Einblicken zu schützen, besondere Bedeutung zukommen. Andererseits darf ein Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigter ganz allgemein seine Rechte nicht unter Missachtung der Rechte und Interessen anderer ausüben. Das Ziel, ein möglichst friedliches und gedeihliches Zusammenleben der Nachbarn zu sichern, setzt damit gewisse Beschränkungen der Eigentumsrechte und der daraus abgeleiteten Berechtigungen voraus.

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