Geheimnisse der Wiener Stadtnatur

Newsflash

Kommt mit uns auf eine Enttdeckungsreise durch Wien - Die Freizeittipps der WUA:
Hier gibt es zahlreiche Lebensräume und Lebewesen zu bestaunen: von verliebten Reihern, über prächtige Baumriesen bis hin zu grünen Fassaden. Wir haben einige besondere Orte ausgewählt! Mehr ...

Umwelttipp der Woche

Sorgsamer Umgang mit dem Handy 
Minimieren Sie für sich und besonders für Ihre Kinder die Strahlungsbelastung durch das Handytelefonieren! Kleinkinder sind durch ihren geringeren Kopfumfang der Handystrahlung besonders ausgesetzt. Unter www.handywerte.de/ können sie sich über die Strahlungswerte der auf dem Markt befindlichen Handys informieren und sich so für strahlungsarme Handys entscheiden.

Gartensiedlungsgebiet

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Begriff Definition
Gartensiedlungsgebiet
Baulandkategorie der Bauordnung für Wien. In Gartensiedlungsgebieten dürfen nur Wohngebäude, Sommerhäuser und Gebäude mit Geschäftsräumen für Geschäfte des täglichen Bedarfs, Gaststätten und Gemeinschaftsanlagen, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, gesundheitlichen oder sportlichen Zwecken dienen, errichtet werden. In Gartensiedlungsgebieten darf das Ausmaß der bebauten Fläche, wenn der Bebauungsplan nicht anderes bestimmt, nicht mehr als 50 m2 und die Gebäudehöhe nicht mehr als 5,50 m betragen.

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