Geheimnisse der Wiener Stadtnatur

Newsflash

Kommt mit uns auf eine Enttdeckungsreise durch Wien - Die Freizeittipps der WUA:
Hier gibt es zahlreiche Lebensräume und Lebewesen zu bestaunen: von verliebten Reihern, über prächtige Baumriesen bis hin zu grünen Fassaden. Wir haben einige besondere Orte ausgewählt! Mehr ...

Umwelttipp der Woche

Sorgsamer Umgang mit dem Handy 
Minimieren Sie für sich und besonders für Ihre Kinder die Strahlungsbelastung durch das Handytelefonieren! Kleinkinder sind durch ihren geringeren Kopfumfang der Handystrahlung besonders ausgesetzt. Unter www.handywerte.de/ können sie sich über die Strahlungswerte der auf dem Markt befindlichen Handys informieren und sich so für strahlungsarme Handys entscheiden.

§ 25 NschG

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Begriff Definition
§ 25 NschG
Geschützte Landschaftsteile
Kleinräumige Gebiete, die die Landschaftsgestalt besonders prägen, die Naturdenkmäler aufweisen, die der naturnahen Erholung dienen, die besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen oder Tieren enthalten oder deren unveränderte Erhaltung wegen ihrer kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung von öffentlichem Interesse ist, können zu deren Schutz und Pflege mit der für die Sicherung des Schutzzweckes erforderlichen Umgebung durch Verordnung der Landesregierung zum geschützten Landschaftsteil erklärt werden. Hierfür kommen insbesondere Teiche, Wasserläufe und Gewässerufer, Auen, Feuchtbiotope oder charakteristische Geländeformen in Betracht.

TPL_WUA_ADDITIONAL_INFORMATION