Arbeitsschwerpunkte und Position der WUA

Das Wort "Nano" leitet sich vom griechischen Wort "Nanos", der Zwerg, ab. Es gibt noch keine international einheitliche Definition zur Nanotechnologie, aber im Wesentlichen versteht man darunter die Kontrolle von Substanzen oder Prozessen, die in eine oder mehrere Dimensionen kleiner als 100 Nanometer sind. Ein Nanometer ist ein Milliardstel Meter und verhält sich zu einem Meter wie der Durchmesser einer Haselnuss zu dem unseres Erdballs. 

Bei Stoffen, die aus Partikeln unter 100 Nanometern bestehen, spielen Oberflächeneigenschaften gegenüber den Volumeneigenschaften der Materialien eine immer größere Rolle und es treten zum Beispiel elektromagnetische oder quantenmechanische Effekte auf. Bekannte Stoffe, deren Struktur oder Partikelgröße auf Nanoebene gezielt beeinflusst werden, weisen deshalb oft neue, überraschende Eigenschaften auf. So ist beispielsweise das reaktionsträge Edelmetall Gold in Form von Nanopartikeln rot (und nicht gelb) und beschleunigt diverse chemische Prozesse. Stoffe und Verbindungen können in der Nanoform aber nicht nur ihre Reaktivität oder Farbe verändern, sondern auch andere Eigenschaften wie ihre (Wasser)Löslichkeit, elektrische Leitfähigkeit, Bruchfestigkeit, Zähigkeit, das magnetische Verhalten, den Schmelz- und Siedepunkt.

Nanospezifische Effekte können je nach Stoff auch noch bei Abmessungen zwischen 100 und 300 nm auftreten. Wichtiger bei der Bewertung von Vorteilen und Risiken von (Nano)materialien sind also deren spezifische Eigenschaften als deren genaue Abmessungen.

Nanotechnologie - Chancen und unbekannte Risiken
Rechtliche Situation
Marktdurchdringung und fehlende Markttransparenz
Schwerpunkte der WUA im Bereich Nanotechnologie
Forderungen der WUA
Weiterführende Informationen

Nanotechnologie – Chancen und unbekannte Risiken

Die Nanotechnologie entwickelt Produkte für die unterschiedlichsten Lebensbereiche. Dazu gehören neue Medikamente, Lebensmittelzusätze, besonders Schmutz abweisende oder kratzfeste Oberflächenbeschichtungen, Computerchips, Photovoltaikmodule oder Desinfektionsmittel.

Insgesamt werden in die Innovationen durch die Nanotechnologie große wirtschaftliche und gesellschaftliche Hoffnungen gesetzt. Von mehreren Entwicklungen könnte auch die Umwelt profitieren, weil sie zur Ressourcenschonung beitragen (zum Beispiel Verzicht auf Reinigungschemikalien, weil Oberflächen eine Schmutz abweisende Beschichtung aufweisen). Während in die Entwicklung neuer Produkte viele Fördergelder fließen, wurde bisher in die Erforschung der Risiken dieser neuen Technologie noch zuwenig investiert.

Fest steht, dass einige Nanopartikel deutlich toxischer sind, als dieselbe chemische Verbindung in den üblichen Partikelgrößen. Nanopartikel sind sehr mobil und überwinden auch im menschlichen Organismus wichtige Schranken, wie die zwischen Blutkreislauf und Gehirn. Werden Nanopartikel eingeatmet, so können sie bis in die Lunge gelangen und dort Reizungen und entzündliche Reaktionen hervorrufen. Wie viele und welche Nanopartikel über den Darm aufgenommen werden, ist noch wenig untersucht, ebenso die Verteilung und Stabilität von Nanopartikeln im menschlichen Organismus.

Die Ausbreitungswege in Umweltmedien, und die möglichen Auswirkungen auf Ökosysteme sind ebenfalls großteils unbekannt. Zur Zeit werden erst genormte Methoden entwickelt, um Nanomaterialien in Produkten und Umweltmedien beziehungsweise ihre Risiken für Umwelt und Gesundheit nachzuweisen und  dabei zu vergleichbaren Ergebnissen zu kommen. Die üblichen Dosis-Wirkungsbeziehungen gelten bei Nanopartikeln häufig nicht.

Rechtliche Situation

Seit dem Inkrafttreten von REACH, der neuen Chemikalienverordung der EU, liegt die Verantwortung für die Sicherheit von Chemikalien - und damit auch von Nanomaterialien - bei den Herstellern. Nach einem von der EU-Kommission veröffentlichten Diskussionspapier über Nanomaterialien und REACH wurde klargestellt, dass die Produktion von Stoffen in NANOFORM im Rahmen von REACH bei der Registrierung und Notifizierung von Stoffen gesondert anzugeben ist. Dies gilt auch für Sicherheitsdatenblätter. Zur Zeit werden für einige Produktgruppen spezifische Kennzeichnungspflichten eingeführt, wie für Kosmetika, Lebensmittel(kontakmaterialien) oder Biozidprodukte. Diese Kennzeichnungspflichten treten aber großteils erst in Kraft und sind somit noch nicht umgesetzt. Dem Vorsorgeprinzip, dem zufolge Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit im Voraus (trotz unvollständiger Wissensbasis) weitestgehend vermieden werden sollen, wird mit der derzeitigen Rechtslage noch nicht ausreichend Rechnung getragen.

Marktdurchdringung und fehlende Markttransparenz

Da bisher noch keine allgemein gültigen Kennzeichnungspflichten bestehen, gibt es keine exakten Angaben über die Anzahl von Nanoprodukten auf dem Markt. Laut einer Umfrage in Deutschland beschäftigen sich aktuell an die 600 Unternehmen mit der Entwicklung und Vermarktung von Nanoprodukten.

Schwerpunkte der WUA im Bereich Nanotechnologie

Die WUA hat am österreichischen Aktionsplan Nanotechnologie mitgearbeitet sowie aktuell an dessen Evaluierung.

Die WUA leitet im Rahmen von ÖkoKauf Wien die Arbeitsgruppe Nanotechnologie und erarbeitet mit ExpertInnen Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Beschaffung von Nanoprodukten durch die Stadt Wien.

Die WUA informiert die Medien zum Thema Nanosilber.

Forderungen der WUA

  • Eine Melde- und Kennzeichnungspflicht für alle Nanoprodukte mit umweltoffener Anwendung, welche Nanopartikel von Schwer- oder Edelmetall(verbindung)en enthalten
  • Eine verstärkte Risikoforschung zu Expositionspfaden und Auswirkungen von unterschiedlichen Nanoprodukten auf Umwelt und Gesundheit
  • Eine rasche Standardisierung von Testmethoden zur Identifikation von Nanoprodukten und die Untersuchung etwaiger Risiken für Mensch und Umwelt
  • Eine rasche Aufnahme des Themas Nanomaterialien in das Arbeitsschutzrecht, um eine erste verpflichtende Leitlinie für den Schutz von Arbeitnehmer/innen bei der Arbeit mit Nanomaterialien zu gewährleisten
  • Eine Anpassung der Bestimmungen in der REACH-Verordnung, zur Berücksichtigung der besonderen Eigenschaften von Nanomaterialien bei deren Registrierung und Notifizierung (zum Beispiel Angabe der relativen Oberfläche, ...)
  • Eine verstärkte Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips in der öffentlichen Beschaffung von Nanoprodukten
  • Ein Verbot von antimikrobiell (zum Beispiel mit Nanosilber) ausgerüsteten Konsumprodukten, bei denen der medizinische, beziehungsweise hygienische Nutzen nicht eindeutig nachgewiesen werden kann

Weiterführende Informationen

 

 

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