Gartensiedlungsgebiet
Begriff | Definition |
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Gartensiedlungsgebiet |
Baulandkategorie der Bauordnung für Wien. In Gartensiedlungsgebieten dürfen nur Wohngebäude, Sommerhäuser und Gebäude mit Geschäftsräumen für Geschäfte des täglichen Bedarfs, Gaststätten und Gemeinschaftsanlagen, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, gesundheitlichen oder sportlichen Zwecken dienen, errichtet werden. In Gartensiedlungsgebieten darf das Ausmaß der bebauten Fläche, wenn der Bebauungsplan nicht anderes bestimmt, nicht mehr als 50 m2 und die Gebäudehöhe nicht mehr als 5,50 m betragen.
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