Die WUA hat die Möglichkeit, sich im Flächenwidmungsverfahren der Stadt Wien mit einer Stellungnahme sowohl im internen Verfahren als auch in der öffentlichen Auflage strategisch einzubringen und ihre stadt- und verkehrsplanerischen Ziele konsequent zu vertreten. Durch den rasch fortschreitenden Klimawandel und die parallel dazu wachsende Bedeutung des Grün- und Freiraumes gewinnen die schon seit langem formulierten Forderungen der WUA immer mehr an Aktualität und Brisanz.

Inhaltlich wird vor allem das Augenmerk auf den Erhalt der Durchgängigkeiten und des barrierefreien Zusammenhanges der Großgrünräume untereinander aber auch der Übergänge zu den kleinräumigen innerstädtischen Grünstrukturen gelegt. Die Schutzgebiete (Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel SWW und Schutzgebiet Parkschutzgebiet Spk) müssen jedenfalls erhalten bleiben bzw. wird sehr darauf geachtet, dass wenn möglich sogar eine Erweiterung stattfindet. Sollten Schutzgebiete verkleinert werden, dann kämpft die WUA immer um quantitativen Ersatz.

Der Erhalt des bestehenden Baumbestandes hat jedenfalls oberste Priorität und wird vor allem durch die Forderung der Untersagung der Errichtung unterirdischer Bauten geschützt. Bei der Pflanzung von Bäumen in Kombination mit Unterbauungen wird ein ausreichend starker Erdkern von 1,65 m gefordert, um ein erfolgreiches Anwachsen der Bäume zu ermöglichen und auch um sicherzustellen, dass die zumeist sehr ambitionierten Freiraumkonzepte auch tatsächlich ihre hohe Gestaltungsqualität entfalten können.

Für die wohnungsnahen Freiräume wird seitens der WUA nachhaltig darauf hingewiesen, dass die Errichtung von Ab- bzw. Zuluftanlagen für unterirdische Garagen so angelegt werden müssen, dass sie keinesfalls die Aufenthaltsqualität dieser Freiräume sowohl optisch als auch de facto beeinträchtigen. Sie dürfen jedenfalls kein „Gestaltungselement“ werden.

Der Versiegelungsgrad von Oberflächen liegt ebenfalls im Fokus und sollte so gering wie möglich gehalten werden. Gekoppelt ist diese Forderung auch oft mit dem zusätzlichen Pflanzen von Bäumen, um ausreichend natürlichen Schatten/Kühlung beispielweise für urbane Plätze sicherzustellen. Der Bodenverbrauch als solcher ist ebenfalls ein Thema. Unökonomisch eingesetzte Versiegelung wird aufgezeigt.

Das Kapitel der Bauwerksbegrünung hat sich in den letzten Jahren um das Thema Fassadenbegrünung erweitert. In der Bauordnung für Wien besteht seit kurzem die Möglichkeit, neben einer Dachbegrünung, auch eine Fassadenbegrünung in der Widmung festzusetzen. Obwohl rechtlich möglich, gibt es doch noch die Notwendigkeit aktiv sowohl die Dachbegrünungen, die ja bereits recht gut etabliert sind, als auch die Fassadenbegrünungen einzufordern. Bei der Fassadenbegrünung müssen zusätzlich noch einige Rahmenbedingungen nachgeschärft werden, aber die WUA hebt sehr konsequent die vielen Vorteile hervor und weist immer wieder darauf hin, dass Fassadenbegrünungen vermehrt festgesetzt werden müssen.

Im Bereich der Mobilität sind der WUA die kurzen Wege und guten Erreichbarkeiten sowohl für Fußgänger/innen als auch für Radfahrer/innen ein Anliegen. Wo ein gut erreichbarer Anschluss an ein öffentliches Verkehrsmittel gewährleistet ist, fordert die WUA die Anwendung des Stellplatzregulativs (vorgeschriebene, prozentuelle Reduktion der Stellplatzverpflichtung) zusätzlich zu der angewandten Regelung pro 100 m2 Wohnfläche ein PKW-Stellplatz.

Ein weiteres Planungstool, das die WUA im Zuge der Flächenwidmung beurteilt, ist die strategische Umweltprüfung, der jedes Plandokument unterzogen wird. Wird es notwendig einen Umweltbericht zu erstellen, dann kommt es zu einem inhaltlichen Diskussionsprozess zwischen der Stadtplanung und der WUA, bei dem unter anderen die oben bereits erwähnten Themen genauer betrachtet werden und die Gewährleistung der Umsetzung durch gezielt formulierte Maßnahmen sichergestellt werden soll.

Weiterführende Informationen:

Die Rolle der WUA im Bauverfahren
Wichtige Naturschutzaspekte beim Bauen
Auskunftssystem der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne der Stadt Wien

 

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