Das für den Bereich der Stadtentwicklung wesentliche rechtliche Instrument ist die Strategische Umweltprüfung (SUP), deren Regelung in europarechtlicher Hinsicht durch die Richtlinien über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme und der damit verbundenen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte. Auf Grund der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern wurden diese in die jeweiligen Materiengesetzte, wie z.B. die Wiener Bauordnung, eingearbeitet.

SUP- Richtlinie (125,95-KB-PDF)

Bürgerbeteiligungsrichtlinie (134,13-KB-PDF)

Bauordnung für Wien (BO)

 

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