Umweltverträglichkeitsprüfung
Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen umweltrelevanter Vorhaben auf fachlicher Grundlage festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten. Eine integrative Prüfung soll Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Umweltbelangen berücksichtigen. Durch die Einbindung der Öffentlichkeit soll die UVP Grundlage für einen rationalen Diskurs über Umweltauswirkungen von Projekten sein und Konflikte um die Vorhabensrealisierung entschärfen. Rechtsgrundlagen: