Wiens Turteltauben sind nach einer Änderung der „Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere“ nun ganzjährig in Wien geschont! Auch Niederösterreich und das Burgenland änderten zuletzt ihre entsprechenden Rechtsvorschriften. Das bedeutet, dass eine Bejagung der kleinsten Taubenart in Österreich von nun an in allen Bundesländern verboten ist.
Dies ist ein wichtiger Schritt für die Erhaltung dieser Art, welche zuletzt auch aufgrund schwindender Bestandeszahlen aufgefallen ist. Turteltauben sind Langstreckenzieher und bei uns von Frühling bis Herbst zu sichten. Die kleine Taube ist dabei vor allem durch ihr für Tauben ungewöhnlich buntes Federkleid leicht zu bestimmen, kann sich aber trotzdem erstaunlich gut in Schwärmen anderer Wildtaubenarten verstecken. Die besten Chancen eine Turteltaube zu sehen, hat man vor allem in unseren Wiener Weinbauregionen.
Die Wiener Umweltanwaltschaft hat sich im Zuge Ihrer Tätigkeit stark für die ganzjährige Schonung der Turteltaube eingesetzt und begrüßt die beschlossene Änderung der Verordnung! Dies ist mit Sicherheit ein Gewinn für die Biodiversität Wiens und wir freuen uns diese Taube in Zukunft öfter zu sichten.
© Foto: Kev Chapman (WikiComons)