GAU

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Begriff Definition
GAU
Größter anzunehmender  Unfall
GAU bezeichnet das schlimmste Szenario eines Unfalls einer technischen Anlage für dessen Beherrschung die Anlage noch ausgelegt ist. Im Falle eines üblichen Leichtwasser-KKWs wäre ein GAU der Bruch der Hauptkühlleitung, der in weiterer Folge zur Kernschmelze führen kann (größter Auslegungsstörfall). Die Katastrophe von Tschernobyl war in diesem Sinne ein Super-GAU . Also, ein Unfall über (super -lat. über) dem GAU, welcher nicht mehr beherrschbar ist und zur Freisetzung erheblicher Mengen radioaktiven Materials und Strahlung führt.

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